Das Kaufhaus Hettlage in den 50er Jahren (Bild: Architekturmuseum der TU München)

Im Moment läuft das Bebauungsplanverfahren. Die Verwaltung hat viel zu prüfen und die Einwendungen aus der Bevölkerung zu sichten, um sie dem Stadtrat vorzulegen. Aus der Einwendung des BDA Bayern (Bund Deutscher Architekten) möchten wir zitieren (hier vollständig veröffentlicht):

„Das Problem dabei ist, dass dies nicht nur einen Verlust öffentlichen Raumes in der ohnehin stark frequentierten und dort auch relativ schmalsten Stelle der Fußgängerzone darstellt, sondern dass die Qualität des Kaufhaus-Neubaus seiner wesentlichen Charakteristik beraubt wird. Die wohlproportionierte Fassade mit ihrer eleganten Flächigkeit in den Obergeschoßen kontrastiert mit der durch tiefe Schatten plastisch wirkenden Arkaden im Erdgeschoß über Eck zu beiden Seiten des kubisch wirkenden Gebäudes.
Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt ohne Bedenken und ohne Not einer solchen Banalisierung und Entwertung des denkmalgeschützten Baus von Prof. Wiedemann zustimmen will, nachdem der Investor den Gesamtkomplex schließlich ausdrücklich mit der Maßgabe der Erhaltung der Arkaden als öffentlich gewidmeten Raum vom Freistaat Bayern erworben hat und seine wirtschaftlichen Interessen immer noch bestmöglich verfolgen kann, zumal das Gebäude durch Entkernung ohnehin im Innern neuen Anforderungen beliebig entsprechen kann. Dass dabei die für die Architektur von Josef Wiedemann typische Innenraumdisposition mit atriumartiger Aufweitung und geschwungenem Treppenlauf verloren geht, ist schon bedauerlicher Verlust genug.
Es war ein Kunstgriff des damaligen Architekten, eine Kaufhausnutzung funktional bestmöglich zu realisieren und gleichzeitig die notwendig großflächigen Schaufenster in der Fassade zurücktreten zu lassen, um der Würde der angrenzenden historischen Erscheinung der Renaissance-Fassade und seiner früheren Nutzungen der Alten Akademie zu entsprechen. Soll dies keine Bedeutung mehr haben?
Die vom Investor anscheinend als Kompensation gedachte Öffnung des Schmuckhofes ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, stellt jedoch keinen Ersatz für den Verlust des öffentlichen Bewegungsraumes im Fußgängerbereich dar und erst recht nicht für die nachteilige Veränderung des Fassadenbildes. Man kann sich fragen, was an Denkmalwert bei dem Gebäude eigentlich noch übrig bleibt, zumal zu befürchten ist, dass bei der Realisierung der mehrgeschossigen Tiefgarage die Erhaltung der Fassade in situ auch noch nachträglich infrage gestellt werden könnte.“

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