Es gibt Widerstand und schon dreht ein Oligarch durch

Ein Aufkleber, gesehen in Neuhausen

In der  Süddeutschen Zeitung berichtet heute Sebastian Krass über Einlassungen, die Ralf Büschl, wohlbekannter Bauspekulant aus Grünwald, ihm gegenüber auf Anfrage kund tat.

Es beginnt mit versuchter Verunglimpfung

„Bevor diese Querdenker noch mehr Aufregung und Unwahrheiten in unsere Stadt tragen und ein Bürgerbegehren initiieren, könnte ich mir vorstellen, dass der Stadtrat selbst die Zügel fest in die Hand nimmt und über unsere Planungen und diese Chance für München abstimmen lässt.“

Damit bewirft er Robert Brannekämper und Wolfgang Czisch, die vor kurzem ein Bürgerbehren gegen den Bau von Hochhäusern angekündigt hatten. Die Titulierung als „Querdenker“ von dieser Seite kann an und für sich niemand beleidigen, ist aber angesichts der „Querdenker“ in der Corona-Frage ein infamer Versuch der Ausgrenzung. 

Im gleichen Satz ist es eine versuchte Instrumentalisierung des Stadtrats, der für Büschls Planungen „die Zügel fest in die Hand nehmen soll“. Ob Bürgerbegehren oder Ratsentscheid – Büschl weiß sehr gut, es kommt auf die Formulierung der Frage an, die den Bürgerinnen vorgelegt wird. Damit die Leute richtig abstimmen würde sein Lobbyist und Manipulationsexperte Stephan Heller sicher geschmeidig helfen wollen …

Dann scheut er – als selbsternannter Sprecher – sich nicht vor einem eklatanten Eingriff in ein laufendes Bürgergutachten:

„Die Menschen, auch die Teilnehmer des Bürgergutachtens, wollen mehr Freiraum und haben kein Problem mit Hochhäusern – wenn Hochhäuser gut geplant sind, ökologisch und nachhaltig gebaut werden sowie die vertikale urbane Stadt abbilden“.

Das, kaum dass die gutachtenden Bürgerinnen wieder zu Hause sind, bevor eine Zusammenfassung formuliert, den beteiligten Bürgerinnen wieder vorgelegt und das Gutachten Anfang 2022 veröffentlicht wird! Der Ablauf des Bürgergutachtens.

Es folgt die blanke Erpressung:

Büschl erhöht den Druck auf die Stadt mit einem Alternativszenario, bei dem er sich auf bestehendes Baurecht auf einem Teil des Planungsgrundstück entlang der Wilhelm-Hale-Straße beruft: Nach Angaben des Planungsreferats wären insgesamt 54 000 Quadratmeter zulässig, was bei einer reinen Büronutzung grob gerechnet knapp 3000 Arbeitsplätzen entsprechen würde. Hinzu käme ein Baurecht von 10 000 Quadratmetern an der Arnulfstraße, wo derzeit ein Postgebäude steht, allerdings wäre für einen Neubau dort weiter eine „postalische Nutzung“ vorgeschrieben. Wenn Büschl entsprechende Bauanträge stellt, könnte die Stadt ihm das nicht verwehren. „Alle anderen angedachten Nutzungen sind dann nicht mehr möglich“, schreibt Büschl und ergänzt, diese „ausschließliche Nutzung des vorhandenen Baurechts wäre falsch für unsere Stadt, falsch für Neuhausen – auch wenn die Umsetzung für unser Haus durchaus wirtschaftlich wäre“. Das Szenario wäre Büschl zufolge also: Wohnungen würden nicht entstehen, die Halle und große Flächen um diese herum blieben Brachfläche – aber mit Gewerbekomplexen würde er dennoch ein Geschäft machen. (ganzer Absatz: SZ)

Zuletzt nach Gutsherrenart noch der Ausschluss jeder Alternative, die ihm nicht passt:

 „Natürlich“ habe man „alternative Architekturkonzepte untersucht“, erklärt Büschl dazu. Das Konzept mit den zwei Türmen habe „jedoch alle mit großer Mehrheit überzeugt – die Stadtpolitik, die Verwaltung, die Stadtgestaltungskommission und auch jetzt die Bürgerinnen und Bürger, die am Bürgergutachten teilgenommen haben. Deshalb verfolgen wir nur unsere Planung“. „Ohne Türme kann niemand die Halle für die Öffentlichkeit entwickeln. Das eine bedingt das andere.“  „Alternative Pläne, die niemand umsetzen will, verwirren nur.“

So nicht, Herr Büschl! In Erinnerung an eine gute Tradition des Widerstands gegen antidemokratische, auf den Besitz an Produktionsmitteln und Boden gegründete Herrschaftsansprüche sei hiermit aus diesem Anlass der Ruf erhoben:

Enteignet Büschl!

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