Eigentlich nicht gedacht zur Dekoration von Behördenversagen: zwei solcher Schaukästen im Erdgeschoß des Hochhauses des Referats für Stadtgestaltung und Bauordnung in der Blumenstraße sind mit Argumenten ausgehängt – als Anlage zum Bebauungsplan Alte Akademie; sie wurden fast alle aus den Standpunkten des Münchner Forums ausgedruckt. Nichts davon fand Eingang in eine Überarbeitung, alles wurde verworfen.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus) Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum) vom 7. Juni bis 9. Juli 2019 – Montag bis Freitag von 6.30 bis 18 Uhr öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
(Ohne dorthin zu gehen können Sie die Unterlagen auch digital runterladen, brieflich und per email Ihre Stellungnahme abgeben.)
Was ein sinnvolles Verfahren sein könnte zur Beteiligung der Bevölkerung an der Planung des Baus ihrer Stadt ist zur Scheinveranstaltung geworden. Das Profitinteresse eines Investors (SIGNA) an der Dekonstruktion eines stadtprägenden Denkmals hat die volle Unterstützung von CSU und SPD im Stadtrat und wird mit Hilfe der Bürokratie ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen. Was man hier noch tun könnte, ist folgende Stellungnahme abzugeben:
Da das Referat für Stadtgestaltung und Bauordnung unter Leitung der Stadtbaurätin im bislang gelaufenen Bebauungsplanverfahren die Einwendungen aus der Bevölkerung nicht sachgemäß und verantwortungsvoll geprüft hat, soll sie das endlich tun: Neubefassung aller vorliegenden Einwendungen. Diese sind in dem aktuellen Schriftstück zusammengefasst; was jeweils unter „Hierzu wird festgestellt“ geschrieben ist, wird gestrichen und noch mal geprüft und beantwortet.
Wir wollen uns auch nicht ewig wiederholen. Es ist verdammt viel zu lesen und man kann es den Bürgern nicht zumuten, sich immer wieder damit zu beschäftigen, während Stadträte und Referat ihre Pflichten auf solche Weise ausüben und Bürgerengagement ins Leere laufen lassen.
„Veränderungen“ – „Gegebenheiten“ – „Modifizierungen“
Es kann nicht sein, dass zum Abriss des Hettlage-Gebäudes festgestellt wird: „Das Baudenkmal Neuhauser Straße 10 – ehemaliges Kaufhaus Hettlage – wird in seiner stadträumlichen Gestalt erhalten bleiben … Die beiden Fassaden werden nach Aussage des Investors während der Baumaßnahme durch Gerüste gestützt … und erhalten bleiben. Im Inneren sind Veränderungen möglich, werden aber ebenfalls mit der Denkmalbehörde abgestimmt …“ (Seite 16)
Es kann nicht sein, dass völlig reflektionslos geschrieben wird: „Der Bebauungsplanentwurf orientiert sich im Grundsatz an den Zielen des Aufstellungsbeschlusses, berücksichtigt aber die in den letzten Jahren geänderten strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und stellt gleichzeitig die Fortschreibung der aktuellen stadtentwicklungsplanerischen Gegebenheiten dar.“ Als Antwort darauf, dass der Aufstellungsbeschluss von 2005 (also vor der Totalkommerzialisierung von München) eine ganz andere Zielsetzung hatte! (Seite 27)
Es kann nicht sein, dass der einzige Punkt, bei dem sich die Stadtbaurätin anstrengt, der ist, wo über drei Seiten lang die Wirkung des Urheberrechts kleingeredet wird. (Die Tochter des Architekten Prof. Wiedemann hat eine auf das Urheberrecht gestützte Einwendung geschrieben.)
Da liest man Sätze wie diese: „Die Arkaden werden … nicht vollständig beseitigt, sondern im städtebaulichen Kontext neu gesetzt.“
„Die Arkaden werden insgesamt nicht beseitigt, sondern nur modifiziert.“
„Mit Blick auf die umliegenden Kaufhäuser und Geschäfte erscheint nicht vertretbar, dass die Erbbauberechtigte weniger Präsentationsfläche und repräsentative Schaufensterbereiche zugestanden bekommt, als alle anderen in dieser Lage.“
„Durch die Reduktion wurde ein maßvoller Kompromiss gefunden, der die widerstreitenden Interessen bestmöglich ausgleicht.“ (alle Seite 35)