Die Überschrift ist sprichwörtlich zu verstehen – Bei der Abfassung der Vorlage für den Billigungsbeschluss hat sich Stadtbaurätin Merk (nicht nur) in der Arkadenfrage dem Diktat der Stadtratsmehrheit unterworfen. So wurden die Einwendungen von Alt-OB Dr. Hans-Jochen Vogel, des Bundes Deutscher Architekten, des Münchner Forums und vieler anderer fast gleichlautend mit dem Argument „die Stadtratsmehrheit will es aber anders“ erschlagen.
Ein besonders trauriges Exempel dieser bürokratischen Gefügsamkeit ist die nicht andere Behandlung der amtlichen Stellungnahme des Heimatpflegers der Stadt München, von Herrn Dipl.-Ing. Architekt Bernhard Landbrecht. Sein Einspruch wird auf Seite 39 des Billigungsbeschlusses wiedergegeben. (Hier der Auszug oder das ganze Dokument.) Leider bekommt man von Herrn Landbrecht in der Öffentlichkeit nur wenig mit. In seiner Einwendung zu den Arkaden der Alten Akademie besteht er auf deren vollständiger Erhaltung:
(a) Die Kapellenstraße dient als Haupterschließung für die anliegenden Gebäude, auch für den sogenannten „Hettlagebau“. Die Arkaden in der Kapellenstraße sind deshalb unverzichtbar und müssen uneingeschränkt erhalten werden.
(…)
(b) Die Arkaden im Neubauteil an der Neuhauser Straße und der „vestibülartige Durchgangsraum“ im wiederaufgebauten Ostflügel (Querbau) sind uneingeschränkt zu erhalten.
Begründung:
Die Gebäudekonzeption für den „Wiedemannbau“ (westlicher Teil der Anlage) geht insgesamt von einer Erdgeschossarkade aus, die den Fassadenrhythmus und den Charakter der über Eck räumlich wahrnehmbaren fünfgeschossigen Anlage (Arkade, Belle Etage und drei Normalgeschosse – nicht als Baulückenbebauung, sondern als Eckgebäude) bestimmen.
Östlich davon wird die Durchlässigkeit der Erdgeschosszone im wiederaufgebauten sog. „Querbau“ (Ostflügel zum Richard-Strauss-Brunnen hin) durch einen „vestibülartigen Durchgangsraum“ erreicht.
Das Erschließungskonzept der Gesamtlösung von Prof. Wiedemann verliert gerade durch die Auflösung dieses Durchgangsraumes seine innere Logik. Die beiden bewusst unterschiedlichen Entwurfsansätze für die öffentliche Arkaden-Zone im EG des Neubauflügels und den Durchgangsraum des Querbauflügels sind substanzielle Bestandteile des Baudenkmals.
Jeder Lösungsansatz der diese elementare Entwurfsidee verunklärt, beeinträchtigt deshalb in erheblichem Maß das Einzelbaudenkmal und stellt keine Weiterentwicklung dar, die das Baudenkmal im gebotenen Umfang respektiert. Insbesondere ist auch die „Notwendigkeit“ der Reduzierung der Arkadentiefe an der Neuhauser Straße nicht nachvollziehbar und auch nicht schlüssig begründet. Sie geht fälschlicherweise von einem notwendigen Anschluss an den Pfeiler nach dem ersten Säulenjoch in der Kapellenstraße aus und setzt das Entfallen der Arkade in der Kapellenstraße voraus.
Diese Annahme und die daraus abgeleitete Begründung sind sowohl aus stadtstruktureller wie aus gebäudestruktureller Sicht falsch und werden durch den ursprünglichen Entwurf von Prof. Wiedemann grundsätzlich widerlegt.
(Stadtbaurätin Merk sah das nicht so, als sie 2016 in der Wettbewerbs-Jury für die Schließung des Durchgangsraumes im Kopfbau stimmte. Damit löste sie die ganze Kalamität erst aus.)
Der Amt des Heimatpflegers wurde vom Stadtrat geschaffen und Herr Landbrecht vor zwei Jahren gewählt – um diese Missachtung zu erfahren? Im Unterschied zu Herrn Pfeil vom Landesamt für Denkmalpflege ist Herr Landbrecht unabhängig. Heimatpflegerischer Auftrag und fachliche Kompetenz rangieren hinter Profitinteressen – Herrn Landbrecht wird nur indirekt die Ehre erwiesen, indem man es nicht wagt, sich mit seiner Stellungnahme auseinander zu setzen. Ein Armutszeugnis für eine wichtige kommunale Behörde, für die fachliche Korrektheit und Dienst für die Allgemeinheit eine Verpflichtung sein sollte. Es bleibt zu fragen, was es denn ist, was SIGNA in die Waagschale wirft, dass Politiker und Bürokraten der Stadt nichts mehr dabei finden, sich derart schäbig zu verhalten?
PS: Im Juli wird sich die Kommission für Stadtgestaltung (der Heimatpfleger ist Mitglied) mit der Alten Akademie befassen müssen. So ist es beschlossen und so steht es im Billigungsbeschluss, auch wenn die Stadtratsmehrheit nichts mehr davon hören und dazu sagen will. Auch der Satzungsbeschluss muss in einigen Monaten noch stattfinden.