Die Krise der Stadt und der Bebauungsplan Alte Akademie

Dem Bebauungsplan muss aus vielen Gründen widersprochen werden: schon wegen der fast kompletten Schließung der Arkaden (SIGNA-CSU-SPD) oder der halben (womit das Planungsreferat und der Bezirksausschuss einverstanden wären). Vollständiger Erhalt der Arkaden wie im Bestand! Kein Verschenken von öffentlichem Raum! Keine Verschandelung einer stadtbildprägenden architektonischen Wiederaufbauleistung!

Die Arkaden stehen mit gutem Grund im Fokus – aber es geht um weit mehr.

Der vorgelegte Bebauungsplan würde (als ein Akt zwischen jahrelangem Trauervorspiel und einer noch lange bis zum eventuellen Baubeginn weitergehenden Farce)
– einen maßlosen Umbau („Umstrukturierung“, Destruktion, Zweckentfremdung …) eines für München so bedeutenden Ensembles genehmigen,
– für die Allgemeinheit den Verlust eines Gebäudes bedeuten, das ihr von großem Nutzen sein und den städtischen Gemeinschaftssinn fördern könnte
– die weitgehende Zerstörung eines hochrangigen Denkmals der Stadtgeschichte zur Folge haben.

In diesem Blog wurden in vielen Beiträgen seit dem Architektenwettbewerb 2016 die Zusammenhänge dargestellt, soweit sie uns bekannt sind. Davon muss nichts zurückgenommen werden!

In der Folge noch von Stoibers Privatisierungskampagne hatte die Regierung Bayerns kein Interesse an weiterer eigener oder einer städtischen Nutzung der Alten Akademie, sondern – so kann man das wohl sagen – wollte sie gegen einen Batzen Geld loswerden. Das geschah schließlich unter dem bekannten Söder als Finanzminister im Jahr 2013. Es war genau die Zeit, als er zur Deckung der Milliardenverluste der Bayerischen Landesbank die landeseigenen Immobilien der GBW verscherbelte. Die Alte Akademie wurde zum Höchstgebot teuer verkauft. Der Vertrag, den Söder mit Benko gemacht hat, ist nicht einmal der Stadt München bekannt! Es ist nicht einmal bekannt, in welchem Zustand die Gebäude nach Ablauf der Erbpacht zurückzugeben sind.

Ein Geschäft, das viele Mitwirkende braucht, vor allem die Stadt München: sie könnte das Schlimmste abwenden – auf rechtlicher Grundlage. Sie entscheidet über den Flächennutzungsplan und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der ihr zugehörenden Unteren Denkmalschutzbehörde hat über die Genehmigungsfähigkeit nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz zu entscheiden!

Die Änderung der Nutzung

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1972 sagt in Artikel 5:
„Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. … Sind verschiedene Nutzungen möglich, so soll diejenige Nutzung gewählt werden, die das Baudenkmal und sein Zubehör am wenigsten beeinträchtigt. Staat, Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen Eigentümer und Besitzer unterstützen.

Die Nutzung entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung ist offensichtlich möglich, sie ist das Einfachste und Naheliegendste. Der Bedarf wäre da, die Räumlichkeiten und die Lage in der Innenstadt sind bestens geeignet für weitere öffentliche oder kulturelle Nutzung. Der Staat hatte sich kaum bemüht, eine adäquate Weiternutzung zu finden, bezeugt durch den Söder-Vorgänger Faltlhauser. Das hätte die Untere Denkmalschutzbehörde schon lange einzufordern, spätestens dann, bevor rechtsverbindlich genehmigt wird.

Dem entgegengesetzt heißt es im Entwurf des Bebauungsplans: „Ziel war es unter anderem, die Umstrukturierung der stadt- und baugeschichtlich bedeutenden Anlage zu begleiten …“

Zusätzlich legt der gültige Flächennutzungsplan das Planungsgebiet als Gemeinbedarfsfläche „Verwaltung“ fest. Das soll nun beiläufig gestrichen werden zugunsten privater Verwendung – mit absurder Begründung:
Im Entwurf des Bebauungsplans heisst es an gleicher Stelle: „Ziel war unter anderem, … die innenstadtspezifische Nutzungsvielfalt zu fördern …“ – und die letzte Enklave in der Kommerz-Overkill-Zone Neuhauser Straße ist damit Kommerz-fördernd und Vielfalt-zerstörend bereinigt.

Der Abriss des Hettlage-Gebäudes

Das ist der absolute Hammer: ein eingetragenes Denkmal verschwindet – bis auf die Fassade – und muss letztlich nach üblichem Vorgehen aus der Denkmalliste gestrichen werden! Aber mal ganz sachlich, ganz rechtlich gesehen:

Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Art. 6:
(1) Wer
1. Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2. geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis.

Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Art. 15:
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6, 7 und 10 Abs. 1 und auf Verpflichtung des Eigentümers nach Art. 7 Abs. 5 ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen, die ihn mit ihrer Stellungnahme unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde vorlegt.
(2) Die Untere Denkmalschutzbehörde soll vor einer Entscheidung … das Landesamt für Denkmalpflege hören.

Wir gingen davon aus, dass das Landesamt für Denkmalpflege längst gehört wurde. Wir wurden auf Anfrage belehrt, dass die Stellungnahme des Landesamtes schon noch kommen wird, weil sie dem Stadtrat am Ende mit vorzulegen ist – noch gibt es sie nicht! (und ist dann auch nicht öffentlich einsehbar.)

Im Entwurf des Bebauungsplans heißt es:
„Größere Veränderungen erfolgen im westlichen Bauteil, dem ehemaligen Hettlage-Kaufhaus. Das Gebäude wird mit Ausnahme der Fassaden an der Kapellenstraße und Neuhauser Straße abgerissen und durch einen Neubau mit mehreren Untergeschossen ersetzt.“ (Das kann sich jeder denken: ohne Möglichkeit einer neu anzulegenden Tiefgarage hätte das Ganze für Benko keinen Sinn gehabt, also was sagt da die staatliche Denkmalpflege? Wir hätten es gern gelesen.)

Wie kann das passieren?

Hans-Jochen Vogel hat genau die treibenden Zusammenhänge beschrieben, schon 1972, und nicht nur er hat es damals gewusst:

Die Krise ist die Krise des über seine Grenzen hinauswuchernden ökonomischen Systems, es ist die Krise der ökonomischen Stadt. Sie besteht darin, daß auch in unseren Städten die Zuwachsrate das ausschlaggebende Entscheidungskriterium darstellt. Alles was die Zuwachsrate des Sozialprodukts, des Konsums, des Profits steigert, ist gut und geschieht, alles was die Zuwachsrate auch nur abflacht, ist schlecht und unterbleibt. Am deutlichsten tritt dies Prinzip bei der Konkurrenz mehrerer Nutzungsarten um das gleiche Grundstück hervor. In aller Regel wird sich die Nutzung durchsetzen, die den höchsten Ertrag abwirft und demgemäß den höchsten Preis zahlen kann. Die Frage, ob dies auch für die Gemeinschaft optimal ist, tritt demgegenüber weit zurück. Deshalb siegt im Konfliktsfalle – um Beispiele aus München zu nennen – stets das Warenhaus über das Kulturzentrum, die Bank über das alteingeführte Café, das Bürogebäude über den Biergarten. Und wären Dome und Rathäuser nicht in aller Regel unverkäuflich, müßten sie nach dem herrschenden System eigentlich auch einer profitträchtigeren Nutzung weichen.“

Quelle: Hans-Jochen Vogel: Die Amtskette. Meine 12 Münchner Jahre, München: Süddeutscher Verlag 1972, S. 306 (mit Dank an den Finder dieser Zeilen)

Man braucht hier nicht zu spekulieren, wie das im Einzelnen im Zusammenspiel von Profitsuchern, Mehrheits-Politikern und Ämtern abläuft. Es ist die Abwägung der wirtschaftlichen Interessen, ihre absolute Vorneanstellung, die diese Abläufe durchdringt: das beginnt beim geheimnisgeschützten Verkauf, spätestens dann beginnen die Gespräche aller mit allen, es wird abgeklopft und Schritt für Schritt fixiert und angepasst und zugestanden und gedehnt und gestreckt bis der Bauantrag durch ist. Da soll sich keine Ebene dagegenstellen oder drücken. Dann kann in diesem Fall die Alte Akademie durch Teilabriss und Entkernung fast wieder in den Zustand nach der Bombardierung zurückversetzt werden, um hinter der täuschenden Fassade als zeitgemäße Profitmaschine neu gebaut zu werden. Und damit gibt es wieder einen Zuwachs 

Die denkmalzerstörende Umnutzung und der Abriss des Hettlage-Gebäudes sind längst ausgehandelt, das muss man so sehen. Es ist auch nachvollziehbar, wann und von wem die Haltelinien aufgegeben wurden, schon 2005, vor dem Wettbewerb in der Auslobung, im fulminanten Wettbewerb, nach dem Wettbewerb … Behörden und Politiker gehen nicht gern zurück und „das dauert ja alles noch“ – wir erleben hier die politisch/bürokratischen Niederungen der Krise des über seine Grenzen hinauswuchernden ökonomischen Systems. Doch eins ist sicher: Der nimmersatte Investor SIGNA mit dem goldenen Händchen bringt mit seinen maßlosen Ansprüchen das Fass zum Überlaufen. Benkos Kampf um Maximalprofit und die Herrschaft über die Stadt treibt die Krise bis kurz vor den Sieg – doch dann ist das Pferd tot.

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