So wie der Bezirksausschuss fordert: Bebauungsplan-Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit!

kapellenstrasse_alte-akademie
„… Falls der Investor das nicht akzeptiere, solle ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden. Unabhängig davon solle das Planungsreferat vor einer Stadtrats-Entscheidung über die Alte Akademie eine Einwohnerversammlung einberufen, fordert der BA.“

Wir haben schon mehrfach über das Wettbewerbsverfahren bei der Alten Akademie geschrieben. Wir wollen es noch einmal aufgreifen.

Die Stadt hatte sich mit SIGNA darauf verständigt, nach dem Wettbewerbsverfahren vorzugehen. Dabei war SIGNA der Auslober und der Wettbewerb fand in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München statt. Die Durchführung folgte den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das beinhaltet, wie abgedruckt in der Auslobung:

„Ausloberin, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an.“

„Grundlage für den Wettbewerb sind der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1975 der Landeshauptstadt München aus dem Jahre 2005 und die dort enthaltenen städtebaulichen Zielvorstellungen für die Entwicklung des Planungsbereiches, die darauf aufbauenden umfangreichen Voruntersuchungen sowie der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.11.2015 mit der Konkretisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen.“

Zu den Arkaden lauten die Vorgaben der Stadt von 2015 wie folgt, übernommen in die Auslobungsbroschüre:

„Die sogenannten „Arkaden“ bilden eines der konstituierenden Elemente des Entwurfs von Josef Wiedemann. Der sogenannte „Ausstellungsraum“ im Kopfbau der Alten Akademie bildet zusammen mit den Kolonnaden des Kaufhauses Hettlage an der Neuhauser- und Kapellenstraße einen zusammenhängenden überdachten öffentlichen Durchgangsraum. Wiedemann greift damit einen in den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten charakteristischen Typus auf, der für den Wiederaufbau der Münchner Innenstadt als ein stadtbildprägendes Element bezeichnet werden kann.“

„Es ist zu untersuchen, ob und wieweit die Retailflächen im Erdgeschoss straßenseitig vergrößert werden könnten, indem die Schaufensterfassade nach „vorne“ geschoben wird.“

„Die Arkaden müssen als typologisches Element und als öffentlich zugänglicher Außenraum erhalten bleiben.“

„Die Tiefe der Arkade ist im Kontext mit der o.g. Ausstellungshalle zu konzipieren und muss so bemessen sein, dass sie den heutigen Fußgängerströmen in der Fußgängerzone gerecht wird.“

„Folgende Eckpunkte sollten beachtet werden:
– Im Bereich des Kopfbaues der Akademie – zum Platz mit dem Richard-Strauss-Brunnen – sollen die vorhandenen Durchgänge Bestandteil der Passage bleiben.“

Zum Gewinner des Wettbewerbs wurde der Entwurf von Morger Partner Architekten gekürt. Jetzt kommt der Punkt: Dieser Entwurf schmälert die Arkade vor Hettlage, was noch als konform mit den Vorgaben gelten kann. Er enthält keine Arkade mehr im Kopfbau der Alten Akademie und verstößt damit eindeutig gegen die Auslobung. In der Formulierung des Preisgerichts: „Das Kopfgebäude der Alten Akademie – derzeit als Arkade ausgebildet – erhält eine Verkaufsnutzung und seine historische Fassade einschließlich des östlichen Mittelportals.“ Zusätzlich ist es ein vorausgedachter Verstoß gegen die Vorgaben, was übersinnliche Feen in das Protokoll der Preisgerichtssitzung schrieben:  „Der weitere Planungsprozess soll in Abstimmung mit dem Stadtrat und der Verwaltung Folgendes beinhalten: – Die Arkade an der Kapellenstraße ist zu prüfen. …“

Damit steht das Ergebnis des Wettbewerbs in punkto Arkaden im klaren Widerspruch zu den eigenen Bedingungen. Es ist anfechtbar, auch wenn es keine juristische Handhabe gäbe. Es darf einfach nicht sein. Wie heißt es so schön: Architektenwettbewerbe dienen der Qualitätssicherung …

kopfbau-alte-akademieÖffentlicher Raum – Architektenwettbewerb – Verkaufsnutzung

Ein Verfahrensfehler, der im Nachgang geheilt wird? Leider nicht: In den Verhandlungen, die darauf folgten und über die wir mangels Transparenz nur mutmaßen können, hat SIGNA die Ansprüche auf Reduzierung der Arkaden sogar noch ausgeweitet. Wie der BA 1 schreibt, soll auch die Arkade an der Kapellenstraße wegfallen. Übrig bliebe nur ein schmaler Streifen vor dem Hettlage-Eingang. Damit überschreitet SIGNA bei weitem das, was man einem Bauherrn vielleicht als Verhandlungssturheit zubilligen möchte. SIGNA hat den Vertrauensvorschuss und den entgegenkommenden Verfahrensweg verspielt. Es ist anzuerkennen, dass Stadtbaurätin Merk hier nicht weiter nachgeben will. So kann das nicht dem Stadtrat vorgelegt werden.

Und man muss wissen: Die Alte Akademie ist vom bayrischen Staat versilbert worden. Die Stadt war darüber nicht glücklich und Stadträte haben das mit teils scharfen Worten kritisiert. Letztlich wollte aber die Stadt diesen „Sündenfall“ (Landtags-SPD) nicht scheitern lassen und hat SIGNA große Zugeständnisse gemacht, die Zweckentfremdung und Vernutzung hingenommen, eingeschlossen den Abbruch des Hettlage-Kaufhauses. Sie hat die verniedlichende Star-Lyrik von David Chipperfield über sich ergehen lassen. Diese Zugeständnisse sollten sich jetzt, nach dem Verhalten von SIGNA, erübrigt haben!

PS: Auslobungsbroschüre und Protokoll des Preisgerichts sind zugänglich über http://www.alte-akademie.com
SZ-Artikel vom 18.2.2017. (Das Wettbewerbsergebnis bewerten wir allerdings, wie ausgeführt, anders als der BA.)

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