Seit 3. Juli können die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b/Erdgeschoss eingesehen – oder hier im Internet abgerufen werden.
Bis Freitag, den 3. August können Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Planung ebenfalls beim Referat für Stadtplanung eingereicht werden. Nach genauer Prüfung hat der Stadtrat über den Bebauungsplan zu beschließen. Danach könnte SIGNA den Bauantrag stellen.
Die Öffentliche Erörterung findet statt diesen Mittwoch, den 11. Juli um 19 Uhr im Saal des Stadtmuseums am Jakobsplatz.
Dieser Bebauungsplan bringt wesentliche Punkte der kommerziellen Vernutzung der Alten Akademie zur rechtlichen Entscheidung. Also die „Umstrukturierung der stadt- und baugeschichtlich bedeutenden Anlage„, die eine „innenstadtspezifische Nutzungsvielfalt fördern“ soll, rein kommerziell gedacht. Kernpunkte im Bebauungsplan sind
– neben der kompletten Umnutzung von öffentlichen zu private Zwecken
– die Genehmigung einer Tiefgarage mit dem dafür notwendigen Abriss des Bauteils mit dem Kaufhaus Hettlage
– das Zuschlagen fast der gesamten Arkaden zur Verkaufsfläche trotz deren Widmung als Teil der Fußgängerzone
– Dachgauben im Penthouse-Format über dem Schmuckhof
– Kolonnaden im Schmuckhof.
Die Zerstörung des denkmalgeschützten Ensembles im Inneren würde danach mit dem Bauantrag abgehandelt.
In der öffentlichen Beteiligung kann zu allem Stellung genommen werden, später ist sie rechtlich nicht mehr vorgesehen. Bitte machen Sie davon reichlich Gebrauch! Teilen wir der Stadtverwaltung unsere Meinung mit!
In der Versammlung legte Klaus Bäumler (Münchner Forum) einen Appell zur Abstimmung vor, der fast einstimmig angenommen wurde. Die SZ berichtete wieder einmal unter der Überschrift: Der Kampf um die Arkaden.
Bei den Arkaden ist wichtig und nicht immer klar: Sie bestehen aus drei Teilen, die nicht willkürlich getrennt werden können. Die Arkade im Kopfbau ist wesentlich für die Passage, wurde aber durch den Wettbewerb, auf den sich das Planungsreferat und der Bezirksausschuss noch immer berufen, zur Verkaufsfläche hinzugeschlagen. Erhalt der Arkaden heißt notwendigerweise: Erhalt der Arkaden wie im Bestand!