
Die richtige Nutzung machts!


… gegen den Geist dieser Bestimmung kann mit Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihrer Stadt verstoßen werden.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG
aus: Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Band 52, Bonn, 2007
Wort für Wort geschrieben wie zur Warnung vor dem SIGNA-Bauprojekt in der Alten Akademie. Die entscheidende Textpassage:
Diese Art der Bedrohung der historischen Substanz ist u.a. zurückzuführen
– auf die Verwertung von Kulturdenkmälern für nicht angemessene Nutzungen (…)
Aus der Einsicht, dass Baudenkmäler auf lange Sicht nur dann erhalten werden können, wenn sie sinnvoll genutzt werden, darf nicht gefolgert werden, dass Nutzungen um jeden Preis gefunden werden müßten, indem diese Nutzungsanforderungen zu denkmalpflegerisch nicht mehr vertretbaren umfangreichen Substanzverlusten führen. Beispielhaft für solche Substanzverluste sind die zahllosen „Entkernungen“ von Baudenkmälern und die gängig gewordene, allzu intensive Ausnutzung historisch wertvoller Gebäude für den Wohnungsbau, etwa beim Totalausbau der Dachgeschoße. Kulturdenkmäler werden hierdurch auf ihr reizvolles äußeres Erscheinungsbild reduziert und die historische Originalsubstanz dem Interesse wirtschaftlicher Verwertung geopfert.
Unter diesen Umständen fordert das Nationalkomitee:
– Verzicht auf übertriebene Nutzungsansprüche aus wirtschaftlichen Gründen
– Vorrang für die Verträglichkeit der Nutzung mit der Erhaltung der Originalsubstanz
Die Forderung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz von 1985 schließt an die internationale Charta von Venedig von 1964 an:
Artikel 5
Die Erhaltung der Denkmäler wird immer begünstigt durch eine der Gesellschaft nützliche Funktion. Ein solcher Gebrauch ist daher wünschenswert, darf aber Struktur und Gestalt der Denkmäler nicht verändern. Nur innerhalb dieser Grenzen können durch die Entwicklung gesellschaftlicher Ansprüche und durch Nutzungsänderungen bedingte Eingriffe geplant und bewilligt werden.
Und sie wird weitergeführt in einem Dokument von 2011, dem Leitbild Denkmalpflege – Zur Standortbestimmung der Denkmalpflege heute.


Dokumente des Denkmalschutzes wie diese sind sicherlich der Grund, warum SIGNA so plakativ den Denkmalschutz beschwört und „minimale Eingriffe und Adaptionen“ vorgibt. – Je mehr dagegen verstoßen wird, desto vehementer behauptet man eine Übereinstimmung mit dem Denkmalschutz.
Wir werden im Einzelnen darauf eingehen, was im Zuge der 100% Verwertung des Kulturdenkmals Alte Akademie beschlossen wurde.