Das Bayerische Denkmalschutzgesetz schützt historische Baudenkmäler, aber … 2. Juni 201619. Juni 2016 Admin Denkmalschutz … gegen den Geist dieser Bestimmung kann mit Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihrer Stadt verstoßen werden. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG Teilen mit: Einen Link per E-Mail an einen Freund senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Gefällt mir Wird geladen …